Hier ist eine Zusammenfassung der aktuellen Vorschriften:

  • Das spanische Gesetz legt Grenzen für Barzahlungen bei Immobilientransaktionen fest.
  • Zuvor lag das Limit bei 2.500 Euro für Transaktionen mit mindestens einer professionellen Partei. Dies wurde nun auf 1.000 Euro reduziert.
  • Geldbußen von 25 % des Bargeldbetrags, der diese Grenzen überschreitet, werden verhängt, aber dies kann auf 50 % reduziert werden, wenn innerhalb von drei Monaten nach der Zahlung gemeldet wird.
  • Bis zu 99.999 Euro können ohne vorherige Ankündigung bar gezahlt werden, aber für Beträge über 100.000 Euro ist eine Benachrichtigung an die Kommission zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlich.
  • Wenn der Käufer eine natürliche Person mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien ist, kann der Verkäufer das Geld bar erhalten, muss jedoch fünf Jahre lang Dokumentation aufbewahren. Es ist wichtig, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, wie zum Beispiel die Anwesenheit eines Zeugen während der Transaktion.